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Kosten der Behandlung

In der Regel schreibe ich Liquidationen (Rechnungen), die meine Patientinnen dann bei Ihrer Versicherung einreichen und dementsprechend erstattet bekommen. Selbstverständlich ist es auch möglich, als Selbstzahlerin behandelt zu werden.

Folgende Behandlungen biete ich in meiner Praxis an:

Erste Behandlung
Dauer: ca. 90 Minuten
Kosten: 170 - 190 €

Inhalt:
Anamnese
Gespräch
Akupunktur

Einfache Behandlung
Dauer: ca. 60 Minuten
Kosten: 120 - 150 €

Inhalt:
Gespräch
Akupunktur

Erweiterte Behandlung
Dauer: ca. 90 Minuten
Kosten: 170 - 190 €

Inhalt:
Gespräch
Akupunktur
Fußreflexzonen-Therapie
Aromatherapie

Absage von Terminen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht wahrgenommene Termine, die nicht spätestens 48 Std. zuvor abgesagt werden, privat in Rechnung stellen muss.

Häufige Fragen

Kann ich eine Heilpraktikerzusatzversicherung abschließen?

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine so genannte Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen. Sie zahlen dann (privat) einen geringen Betrag (oft nicht mehr als 15 Euro) mehr im Monat und haben so eine 100%ige Abdeckung von Heilpraktikerleistungen und naturheilkundlichen Medikamenten.
Erkundigen Sie sich hierzu auch auf der Homepage:

www.heilpraktikerversicherung.biz

Für Privatversicherte ist wissenswert, dass sie sich, bevor sie eine Behandlung beim Heilpraktiker beginnen, bei Ihrer privaten Versicherung vergewissern, dass Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag vorgesehen sind. Nur so können auch die Kosten der Liquidation von den privaten Kassen erstattet werden.

Auf welcher Grundlage wird das Honorar abgerechnet?

Die Höhe des Honorars für die Leistungen der Heilpraktikerin kommt soweit nicht vor Behandlungsbeginn abgesprochen durch „praktiziertes Einverständnis“ zustande. Als Berechnungshilfe dient der Heilpraktikerin dabei die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die jedoch anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine verbindliche Gebührentaxe darstellt.

Rechtlich ist die GebüH als „übliche Vergütung“ anerkannt und gilt daher soweit nicht anders abgesprochen als vereinbart. Die GebüH gibt Berechnungsspielräume für Therapieverfahren an. Da seit 1985 keine Angleichung an gestiegene Lebenshaltungskosten mehr erfolgte werden fast immer die dort genannten Höchstsätze berechnet oder gesonderte Vereinbarungen getroffen.

Erfolgt eine Honorarerstattung durch private Krankenversicherungen (PKV)?

Die Honoraransprüche der Heilpraktikerin wie auch von der Heilpraktikerin verordnete Arzneimittel und Heil- und Hilfsmittel werden in der Regel von privaten Krankenversicherern erstattet, soweit die individuellen Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen.

Viele private Krankenversicherer bieten jedoch Billigtarife mit zum Teil beträchtlichen Leistungseinschränkungen an, die auch die Erstattung von Heilpraktikerleistungen betreffen können.

Auch durch die unterschiedliche Beurteilung der Wissenschaftlichkeit (Wissenschaftlichkeitsklausel) einzelner Therapiemaßnahmen kann es zu unterschiedlichen Leistungserstattungen der Versicherer kommen.

Sprechen Sie hierüber mit Ihrer Heilpraktikerin und erfragen Sie im Zweifelsfall die Erstattungsfähigkeit der Leistungen bei Ihrem Versicherer. Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung lohnt es sich die Tarife zur Erstattung von Heilpraktikerleistungen bei unterschiedlichen Versicherern zu vergleichen.

Erfolgt eine Kostenübernahme durch die Beihilfe?

Die Leistungen und Verordnungen von Heilpraktikern sind nach den Beihilfevorschriften des Bundes, der Länder und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts beihilfefähige Aufwendungen. Jedoch sind einige Leistungen nicht oder nur bedingt beihilfefähig. Nicht erstattet werden Heilpraktiker-Honorare von der Beihilfe des Bundes.

Erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten?

Die Reichsversicherungsordnung sieht keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen vor, daher ist von allen gesetzlichen Krankenkassen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei besonders ungewöhnlichen Heilerfolgen eine Erstattung zu erwarten. Es gibt jedoch zudem die Möglichkeit einer kostengünstigen Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer gesetzlichen Versicherung.

Schwerpunkte meiner Behandlung

Menstruation

Bei Beschwerden rund um den weiblichen Zyklus und die Menstruation unterstütze ich mit gezielten Methoden und eine individuellen Behandlung.

Kinderwunsch

Bei Fragen rund um das Thema Kinderwunsch und den Herausforderungen des Schwangerwerdens stehe ich mit meiner Behandlung zur Seite.

Schwangerschaft

Schon zu Beginn und insbesondere während der Schwangerschaft und der Vorbereitung der Geburt begleite ich Frauen mit meinen Behandlungen.